Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemein
Alle Geschäfte mit uns werden - soweit
nicht im Einzelfall Abweichungen ausdrücklich und schriftlich
vereinbart sind, die der Käufer darzulegen hat - zu den
nachfolgenden Bedingungen abgewickelt. Unsere Verkaufs- und
Geschäftsbedingungen gelten bei Auftragserteilung neben
den besonderen Bedingungen des einzelnen Geschäfts als
vom Käufer angenommen, auch wenn bei der Geschäftsabwicklung
hiervon abgewichen oder abweichend Bestimmungen des Käufers,
insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers,
von uns nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Wirksamkeit
der schriftlichen Gegenbestätigung durch uns; ohne eine
solche schriftliche Bestätigung sind Abweichungen nicht
gültig. Sollte eine der Bestimmungen dieser Verkaufs-
und Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden,
so berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine
etwa unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen,
durch die der Zweck der unwirksamen Bestimmung nach Möglichkeit
erreicht wird. Etwaige Vertragslücken sollen im Wege
der ergänzenden Vertragsauslegung, die sich im Sinn und
Zweck dieser Verkaufs- und Geschäftsbedingungen zu orientieren
hat, ausgefüllt werden.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind - sofern nicht anders
vereinbart - stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge
kommen erst nach Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung,
spätestens mit Ausführung der Lieferung, zustand.
Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern sowie
geringe Abweichungen in Qualtität und Ausführung
bleiben vorbehalten. An den erteilten Auftrag ist der Auftraggeber
vier Wochen gebunden.
3.Preise
Soweit kein Preis für die Ware ausdrücklich
ist, erfolgt die Berechnung nach unserer am Versandtage für
die gelieferten bzw. abgenommenen Mengen - allgemein gültigen
Preislisten. Die Preise sind Bruttopreise in €uro, und
verstehen sich unfrei, incl. Verpackung. Der Mindestauftragswert
beträgt bei Versand €uro 10.-.
4.Zahlung
Die Belieferung erfolgt gegen Nachnahme,
sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bei
Belieferung auf offener Rechnung ist der Rechnungsbetrag spätestens
14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.
Praktizierte oder unbefristet vereinbarte Zahlungsziele können
wir jederzeit mit angemessener Frist widerrufen. Zahlungsverzug
tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne dass es
einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich
der Geltendmachung weiterer Ansprüche, Verzugszinsen
von mindestens 4% über den jeweiligen Bundesbankdiskontsatz
zu entrichten. Im Falle des Zahlungsverzugs werden unsere
sämtlichen Forderungen sofort fällig. Beanstandungen
des Käufers oder Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher
Art begründen kein Leistungsverweigerungsrecht des Käufer.
Die Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit einer unbestrittenen
und rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.
Die Geltendmachung von Pfandrechten durch den Käufer
ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Zurückbehaltungsrechte.
Schecks werden nur erfüllungshalber, Wechsel werden von
uns nicht als Zahlungsmittel angenommen. Wir sind jederzeit,
auch nach Abschluss des Vertrags, berechtigt, zur Sicherung
unserer Forderungen, auch der noch nicht fälligen, eine
ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weiter Vorausleistungen
unsererseits hiervon abhängig zu machen. Das gilt insbesondere,
wenn Zweifel an Bonität des Käufers, Unterdeckung
oder Liquiditätslücken usw. auftreten oder sich
das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht.
5.Lieferung
Lieferungen erfolgen ab Lager Braunsbedra
auf Regung und Gefahr des Käufers. Wir sind berechtigt,
jederzeit von einem anderen Ort aus, z.B. direkt vom Herstellerwerk,
zu liefern. Teillieferungen und Teilleistungen durch uns sind
jederzeit zulässig. Unvorhergesehene Leistungshindernisse
berechtigen uns, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise
aufzuheben. Schadensersatzansprüche des Käufers
sind ausgeschlossen. Die Wahl der Beförderungsweges und
der Beförderungsart erfolgt durch uns ohne Haftung für
billigste Verfrachtung. Die vorbehaltlose Übernahme der
Sendung durch die Eisenbahn, den Frachtführer oder Lagerhalter
gilt als Beweis für einwandfreie Beschaffenheit und schließt
vorbehaltlich des Gegenbeweises Ansprüche gegen uns wegen
Beschädigung aus. Versicherungen werden nur nach ausdrücklichen
Wunsch des Käufers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten.
Für die Einhaltung der Lieferfrist haften wir nur bei
ausdrücklicher Zusage und soweit uns ein Verschulden
trifft.
6.Eigentumsvorbehalt
Wir behalten an allen Lieferungen das
Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen
Forderungen vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in
eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung
berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Käufer
darf die Ware verarbeiten, verbrauchen und im üblichen
Geschäftsgang weiter veräußern, solange er
nicht in Zahlungsverzug ist. Er ist nicht berechtigt, die
Erzeugnisse zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.
Wird die Ware mit anderen verarbeitet, so erfolgt die Herstellung
für uns und wir erwerben das Miteigentum an der neuen
Sache anteilmäßig. Der Käufer überträgt
uns ferner schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf
unserer Waren bzw. anteilmäßig aus dem Verkauf
der durch Bearbeitung hergestellten Produkte. Wird die Vorbehaltsware
von dem Käufer zu Erfüllung eines Werk- oder Liefervertrages
verwandt, so wird die Forderung aus diesem Vertrag in gleichem
Umfang im voraus an uns abgetreten. Wir werden die abgetretenen
Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Käufer hat uns
auf Verlangen die Anschriften der Drittschuldner und die Beträge
der Forderungen mitzuteilen und die Drittschuldner von der
Abtretung zu unterrichten. Bei Zugriffen durch Dritte, insbesondere
von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung
unseres Eigentums oder der an uns abgetretenen Forderungen
sind wir unverzüglich, ggf. durch Übersendung von
Pfändungsprotokollen zu unterrichten. Der Käufer
ist bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen
als unser Treuhänder einzuziehen. Er hat die eingezogenen
Beträge, soweit unsere Forderungen fällig sind,
sofort an uns abzuführen.
7.Beanstandungen und Gewährleistung
Beanstandungen können nur unverzüglich,
maximal binnen einer Woche, nach Anlieferung und vor Verwendung
der Ware und wenn die Möglichkeit der sofortigen Nachprüfung
durch uns gegeben sind, schriftlich unter genauer Bezeichnung
gelten gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass
die Ware nicht an den Käufer unmittelbar, sondern an
einen vom Käufer benannten Dritten ausgehändigt
wird oder der Käufer die Ware seinerseits weiterleitet.
Zeigt sich später ein Mangel, so muss ebenfalls unverzüglich
und binnen maximal einer Woche nach der Entdeckung des Mangels
gerügt werden. Ungeachtet der Mängelrüge ist
die Ware anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Bei
Transportschäden vor der Abnahme und Entladung der Ware
ist eine sofortigen Schadensaufnahme durch Bahn, Post, Spediteur
usw. zu veranlassen und es ist eine schriftliche Bescheinigung
von der schadensaufnehmenden Stelle einzuholen. Insoweit evt.
Anstehende Kosten trägt die unterliegende Partei. Für
die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Dritte hat
der Käufer einzustehen. Wir leisten Gewähr für
diejenigen Gegenstände, die wegen fehlerhaften Materials
oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer
Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Für
Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, fehlerhafte
Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte
sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen
sind, können wir keine Gewährleistung übernehmen.
Bei berechtigten Mängelrügen steht uns das Recht
zu, nach unserer Wahl entweder die Mängel zu beseitigen
oder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrags zurückzunehmen
oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten. Dieses
gilt nicht, soweit uns oder unseren leitenden Angestellten
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird,
jedoch beschränkt sich auch insoweit unsere Haftung auf
den direkten Schaden. Handelsüblich zulässige oder
technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und
Aussehen der Ware berechtigen nicht nur Mängelrüge.
Zur Vornahme der Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung hat uns
der Käufer erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
Andernfalls werden wir von unserer Gewährleistungspflicht
frei. Waren, welche von uns speziell für den Auftraggeber
bezogen oder nachgefertigt werden oder wurden, gelten als
Sonderbestellung. Für sie ist jede Art der Gewährleistungshaftung
ausgeschlossen, es sei denn, dass uns grobe Fahrlässigkeit
oder Vorsatz zur Last gelegt werden könnte.
8.Rückgaben
Von uns gelieferte Ware wird nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns zurückgenommen.
Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden und uns
frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten
sowie sonstigen event. Nebenkosten erreichen. Zurückgenommene
Ware wird abzüglich 10% Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten
gutgeschrieben. Sonderbestellungen sind stets von der Möglichkeit
der Rückgabe ausgeschlossen.
9.Gesetzliche Bestimmungen
Geräte ohne Zulassung (DBP-Nummer)
sind nur entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu benutzen.
Bei Weiterverkauf ist die Käuferfirma verpflichtet, gesetzlich
bestehende Einschränkungen der Nutzung in der Bundesrepublik
Deutschland den Käufern ausführlich und gesondert
mitzuteilen. Geräte ohne DBP-Nummer der Deutschen Bundespost
dürfen im Bundesgebiet nicht betrieben werden. Ein Verstoß
hiergegen ist nach den Bestimmungen des Fernmeldeanlagengesetz
strafbar.
10.Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt ausdrücklich deutsches Recht.
Erfüllungsort ist Sitz unserer Gesellschaft. Gerichtsstand
ist Merseburg.
Qualicom Software + Displaysysteme
Pfännerhöhe 5
06242 Braunsbedra