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  AGB
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein
Alle Geschäfte mit uns werden - soweit nicht im Einzelfall Abweichungen ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind, die der Käufer darzulegen hat - zu den nachfolgenden Bedingungen abgewickelt. Unsere Verkaufs- und Geschäftsbedingungen gelten bei Auftragserteilung neben den besonderen Bedingungen des einzelnen Geschäfts als vom Käufer angenommen, auch wenn bei der Geschäftsabwicklung hiervon abgewichen oder abweichend Bestimmungen des Käufers, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, von uns nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Wirksamkeit der schriftlichen Gegenbestätigung durch uns; ohne eine solche schriftliche Bestätigung sind Abweichungen nicht gültig. Sollte eine der Bestimmungen dieser Verkaufs- und Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, durch die der Zweck der unwirksamen Bestimmung nach Möglichkeit erreicht wird. Etwaige Vertragslücken sollen im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, die sich im Sinn und Zweck dieser Verkaufs- und Geschäftsbedingungen zu orientieren hat, ausgefüllt werden.

2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind - sofern nicht anders vereinbart - stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst nach Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung, zustand. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern sowie geringe Abweichungen in Qualtität und Ausführung bleiben vorbehalten. An den erteilten Auftrag ist der Auftraggeber vier Wochen gebunden.

3.Preise
Soweit kein Preis für die Ware ausdrücklich ist, erfolgt die Berechnung nach unserer am Versandtage für die gelieferten bzw. abgenommenen Mengen - allgemein gültigen Preislisten. Die Preise sind Bruttopreise in €uro, und verstehen sich unfrei, incl. Verpackung. Der Mindestauftragswert beträgt bei Versand €uro 10.-.

4.Zahlung
Die Belieferung erfolgt gegen Nachnahme, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Belieferung auf offener Rechnung ist der Rechnungsbetrag spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Praktizierte oder unbefristet vereinbarte Zahlungsziele können wir jederzeit mit angemessener Frist widerrufen. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche, Verzugszinsen von mindestens 4% über den jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu entrichten. Im Falle des Zahlungsverzugs werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig. Beanstandungen des Käufers oder Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher Art begründen kein Leistungsverweigerungsrecht des Käufer. Die Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit einer unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. Die Geltendmachung von Pfandrechten durch den Käufer ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Zurückbehaltungsrechte. Schecks werden nur erfüllungshalber, Wechsel werden von uns nicht als Zahlungsmittel angenommen. Wir sind jederzeit, auch nach Abschluss des Vertrags, berechtigt, zur Sicherung unserer Forderungen, auch der noch nicht fälligen, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weiter Vorausleistungen unsererseits hiervon abhängig zu machen. Das gilt insbesondere, wenn Zweifel an Bonität des Käufers, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten oder sich das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht.

5.Lieferung
Lieferungen erfolgen ab Lager Braunsbedra auf Regung und Gefahr des Käufers. Wir sind berechtigt, jederzeit von einem anderen Ort aus, z.B. direkt vom Herstellerwerk, zu liefern. Teillieferungen und Teilleistungen durch uns sind jederzeit zulässig. Unvorhergesehene Leistungshindernisse berechtigen uns, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Die Wahl der Beförderungsweges und der Beförderungsart erfolgt durch uns ohne Haftung für billigste Verfrachtung. Die vorbehaltlose Übernahme der Sendung durch die Eisenbahn, den Frachtführer oder Lagerhalter gilt als Beweis für einwandfreie Beschaffenheit und schließt vorbehaltlich des Gegenbeweises Ansprüche gegen uns wegen Beschädigung aus. Versicherungen werden nur nach ausdrücklichen Wunsch des Käufers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten. Für die Einhaltung der Lieferfrist haften wir nur bei ausdrücklicher Zusage und soweit uns ein Verschulden trifft.

6.Eigentumsvorbehalt
Wir behalten an allen Lieferungen das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Käufer darf die Ware verarbeiten, verbrauchen und im üblichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er ist nicht berechtigt, die Erzeugnisse zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Wird die Ware mit anderen verarbeitet, so erfolgt die Herstellung für uns und wir erwerben das Miteigentum an der neuen Sache anteilmäßig. Der Käufer überträgt uns ferner schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf unserer Waren bzw. anteilmäßig aus dem Verkauf der durch Bearbeitung hergestellten Produkte. Wird die Vorbehaltsware von dem Käufer zu Erfüllung eines Werk- oder Liefervertrages verwandt, so wird die Forderung aus diesem Vertrag in gleichem Umfang im voraus an uns abgetreten. Wir werden die abgetretenen Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Käufer hat uns auf Verlangen die Anschriften der Drittschuldner und die Beträge der Forderungen mitzuteilen und die Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten. Bei Zugriffen durch Dritte, insbesondere von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung unseres Eigentums oder der an uns abgetretenen Forderungen sind wir unverzüglich, ggf. durch Übersendung von Pfändungsprotokollen zu unterrichten. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen als unser Treuhänder einzuziehen. Er hat die eingezogenen Beträge, soweit unsere Forderungen fällig sind, sofort an uns abzuführen.

7.Beanstandungen und Gewährleistung
Beanstandungen können nur unverzüglich, maximal binnen einer Woche, nach Anlieferung und vor Verwendung der Ware und wenn die Möglichkeit der sofortigen Nachprüfung durch uns gegeben sind, schriftlich unter genauer Bezeichnung gelten gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ware nicht an den Käufer unmittelbar, sondern an einen vom Käufer benannten Dritten ausgehändigt wird oder der Käufer die Ware seinerseits weiterleitet. Zeigt sich später ein Mangel, so muss ebenfalls unverzüglich und binnen maximal einer Woche nach der Entdeckung des Mangels gerügt werden. Ungeachtet der Mängelrüge ist die Ware anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Bei Transportschäden vor der Abnahme und Entladung der Ware ist eine sofortigen Schadensaufnahme durch Bahn, Post, Spediteur usw. zu veranlassen und es ist eine schriftliche Bescheinigung von der schadensaufnehmenden Stelle einzuholen. Insoweit evt. Anstehende Kosten trägt die unterliegende Partei. Für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Dritte hat der Käufer einzustehen. Wir leisten Gewähr für diejenigen Gegenstände, die wegen fehlerhaften Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, können wir keine Gewährleistung übernehmen. Bei berechtigten Mängelrügen steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrags zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten. Dieses gilt nicht, soweit uns oder unseren leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, jedoch beschränkt sich auch insoweit unsere Haftung auf den direkten Schaden. Handelsüblich zulässige oder technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht nur Mängelrüge. Zur Vornahme der Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung hat uns der Käufer erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls werden wir von unserer Gewährleistungspflicht frei. Waren, welche von uns speziell für den Auftraggeber bezogen oder nachgefertigt werden oder wurden, gelten als Sonderbestellung. Für sie ist jede Art der Gewährleistungshaftung ausgeschlossen, es sei denn, dass uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden könnte.

8.Rückgaben
Von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns zurückgenommen. Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden und uns frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten sowie sonstigen event. Nebenkosten erreichen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10% Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten gutgeschrieben. Sonderbestellungen sind stets von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen.

9.Gesetzliche Bestimmungen
Geräte ohne Zulassung (DBP-Nummer) sind nur entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu benutzen. Bei Weiterverkauf ist die Käuferfirma verpflichtet, gesetzlich bestehende Einschränkungen der Nutzung in der Bundesrepublik Deutschland den Käufern ausführlich und gesondert mitzuteilen. Geräte ohne DBP-Nummer der Deutschen Bundespost dürfen im Bundesgebiet nicht betrieben werden. Ein Verstoß hiergegen ist nach den Bestimmungen des Fernmeldeanlagengesetz strafbar.

10.Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt ausdrücklich deutsches Recht. Erfüllungsort ist Sitz unserer Gesellschaft. Gerichtsstand ist Merseburg.

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06242 Braunsbedra